Erbschaftsteuer 2026: Betriebsvermögen zwischen Verfassungsgericht und Reformpolitik
Die Diskussion um die Erbschaftsteuer hat eine neue Qualität erreicht. Im Mittelpunkt steht erneut – die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen.
Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über die anhängigen Verfahren entschieden hat, laufen politische Reformdebatten auf Hochtouren. Für Unternehmer stellt sich daher nicht mehr die Frage, ob sich etwas ändert – sondern wie tiefgreifend.
- Karlsruhe prüft erneut die Verschonungsregelungen
Aktuell ist beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anhängig (Az. 1 BvF 1/23). Gegenstand ist zwar formal die Verfassungsmäßigkeit einzelner Tarif- und Bewertungsnormen (§§ 12 Abs. 3, 16 Abs. 1, 19 Abs. 1 ErbStG). Inhaltlich steht jedoch erneut das gesamte System der Begünstigung im Raum von Betriebsvermögen im Fokus.
Bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) hat das Gericht klargestellt, dass der Gesetzgeber Betriebsvermögen grundsätzlich privilegieren darf. Maßstab ist dabei vor allem Art. 3 Abs. 1 GG – der Gleichheitssatz. Je stärker Vermögensarten unterschiedlich behandelt werden, desto strenger prüft das Gericht die Rechtfertigung.
Die Verschonung von Betriebsvermögen ist demnach nur zulässig, wenn sie einem legitimen Gemeinwohlzweck dient – insbesondere der Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen – und in ihrer Ausgestaltung verhältnismäßig bleibt.
Die Verschonung ist also nicht per se verfassungswidrig – sie ist aber nur insoweit zulässig, als sie dem legitimen Ziel dient, die Unternehmensfortführung und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern.
Besonders kritisch betrachtet wird aktuell das Erlassmodell bei großen Unternehmensübertragungen.
- Wissenschaftliche Kritik: Leistungsfähigkeit und Systemgerechtigkeit
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat in seinem Jahresgutachten 2025/2026 deutlichen Reformbedarf formuliert. Kritisiert wird vor allem die ungleiche Belastung unterschiedlicher Vermögensarten.
Empirisch zeigt sich, dass bei sehr großen Übertragungen der effektive Durchschnittssteuersatz teilweise sinkt – insbesondere unter Berücksichtigung nachträglicher Steuererlasse. Das widerspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip, das eigentlich eine steigende Belastung bei höherem Vermögen vorsieht.
Gleichzeitig weist die ökonomische Debatte darauf hin, dass Liquiditätsbelastungen bei Unternehmensnachfolgen berücksichtigt werden müssen. Die vorgeschlagene Alternative lautet daher nicht zwingend „volle Besteuerung“, sondern eher eine Reduktion der Verschonungsabschläge bei gleichzeitiger Ausweitung von Stundungsmodellen.
Mit anderen Worten: weg von pauschaler Steuerfreiheit – hin zu zielgerichteter Liquiditätssicherung.
- Politische Dynamik: Das SPD-Konzept
Parallel zum anhängigen Verfahren hat die SPD mit ihrem Konzept „FairErben“ die politische Diskussion eröffnet.
Im Kern sieht das Konzept vor:
- vollständige Abschaffung der bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen
- Einführung eines pauschalen Unternehmensfreibetrags von 5 Mio. EUR
- Stundung der Steuer über 20 Jahre
Für viele mittelständische Unternehmen wäre ein Freibetrag von 5 Mio. EUR jedoch schnell überschritten – insbesondere bei kapitalintensiven Betrieben mit Immobilien, Maschinen und Anlagen
Auch aus unternehmerischer Sicht wird kritisch angemerkt, dass eine Stundung die Steuer nicht beseitigt. Sie verschiebt lediglich die Belastung in die Zukunft – mit möglichen Auswirkungen auf Bilanzstruktur, Finanzierungsspielräume und Investitionsfähigkeit
Die CDU/CSU hat signalisiert, zunächst das Urteil aus Karlsruhe abwarten zu wollen. Politisch ist derzeit vieles offen – klar ist nur: Die Begünstigung von Betriebsvermögen steht zur Disposition.
- Die unterschätzte Baustelle: Unternehmensbewertung
Ein zentraler Punkt wird in der öffentlichen Debatte oft übersehen: die Bewertung.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine realitätsgerechte Bewertung des Unternehmenswerts. In der Praxis führt das vereinfachte Ertragswertverfahren jedoch regelmäßig zu Werten, die von der wirtschaftlichen Realität familiengeführter Unternehmen abweichen können. Gesellschaftsvertragliche Beschränkungen, Thesaurierungsvorgaben oder Veräußerungsverbote mindern häufig den tatsächlichen Marktwert – werden aber steuerlich nur eingeschränkt berücksichtigt.
Sollten Verschonungen reduziert werden, ohne die Bewertungsregeln anzupassen, könnte dies zu systematisch erhöhten Steuerbelastungen führen.
- Was bedeutet das konkret für Unternehmer?
Aus unserer Sicht verdichten sich drei Entwicklungen:
Erstens: Eine unveränderte Fortführung der bisherigen Verschonungsregelungen erscheint zunehmend unwahrscheinlich.
Zweitens: Die Reformdebatte ist ernsthaft und wird wissenschaftlich fundiert geführt.
Drittens: Übergangsfristen sind wahrscheinlich – aber nicht garantiert großzügig.
Für Unternehmer bedeutet das:
Planungssicherheit nimmt ab. Gestaltungsspielräume könnten sich verengen.
In solchen Phasen entstehen Risiken, aber auch Gestaltungschancen.
- Strategische Handlungsempfehlung
Wir raten derzeit nicht zu hektischem Aktionismus, aber zu aktiver Vorbereitung.
Für Unternehmer bedeutet das konkret:
Bestehende Nachfolgekonzepte sollten überprüft werden – insbesondere hinsichtlich der Inanspruchnahme der aktuellen Verschonungsregelungen.
Testamentarische Regelungen und Gesellschaftsverträge müssen abgestimmt sein – auch unter dem Gesichtspunkt möglicher künftiger Besteuerung.
Vorweggenommene Übertragungen können sinnvoll sein.
Unser zentrales Ziel ist dabei immer dasselbe:
Liquiditätsrisiken vermeiden, Substanz sichern und die unternehmerische Handlungsfähigkeit der nächsten Generation schützen.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen steht 2026 an einem Wendepunkt. Zwischen verfassungsrechtlichen Anforderungen, ökonomischer Kritik und politischem Reformdruck zeichnet sich eine Neujustierung ab.
Ob es zu einer moderaten Anpassung oder zu einem grundlegenden Systemwechsel kommt, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den politischen Mehrheiten ab.
Für Unternehmer gilt jedoch schon heute:
Die Nachfolge darf nicht vom Ausgang politischer Debatten abhängen.
Wir begleiten unsere Mandanten vorausschauend, strukturiert und mit klarem Blick auf das Wesentliche – den langfristigen Schutz von Unternehmen und Vermögen.











