Wirtschaftsprüfung
Sonderprüfungen: Zielgerichtete Prüfungen für besondere Unternehmensanlässe
Unternehmenssituationen müssen präzise überprüft werden. Ob bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, zur Klärung von Fragestellungen bei M&A-Transaktionen oder zur Kontrolle bestimmter Geschäftsbereiche – unsere Kanzlei bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für diese speziellen Anforderungen.
Wann sind Sonderprüfungen erforderlich?
Sonderprüfungen kommen dann zum Einsatz, wenn besondere Unternehmensereignisse oder außergewöhnliche Fragestellungen tiefergehende Analysen erfordern. Beispiele dafür sind Unternehmensübernahmen, Fusionen, Verdacht auf Fehlverhalten oder bei internen Kontrollschwächen. Diese Prüfungen helfen, Klarheit in kritischen Bereichen zu schaffen und Risiken zu minimieren.
Unsere Leistungen im Bereich Sonderprüfungen:
- Due Diligence-Prüfungen
Unterstützung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen durch detaillierte Prüfung
der wirtschaftlichen Lage.
- Prüfung bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten
Zielgerichtete Untersuchungen zur Aufdeckung von Missständen und zur Risikominimierung.
- Prüfung von internen Kontrollsystemen
Sicherstellung der Effektivität Ihrer internen Kontrollprozesse.
- Prüfungen nach gesetzlichen Vorgaben
Durchführung von Sonderprüfungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, z. B. bei Unternehmensumwandlungen oder Kapitalerhöhungen.
Ob spezifische Prüfungen zur Risikoerkennung oder gesetzlich notwendige Sonderprüfungen – Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.