Sanierung für Pflegedienste

Sanierung für Unternehmen

Sanierung und Restrukturierung.

Die Neuausrichtung, bzw. Sanierung eines strauchelnden Unternehmens ist eine komplexe Herausforderung, da die Ursachen der Krise äußerst vielfältig sein können, von unvorhergesehenen Marktveränderungen bis hin zu internen betrieblichen Schwierigkeiten. In derartigen Situationen kann eine umfassende Sanierung und Umstrukturierung des Unternehmens unumgänglich werden.

Sanierungsstrategie.

Als erfahrene Experten im Bereich Unternehmenssanierung und -restrukturierung entwickeln wir in einem ersten Schritt einen umfassenden und gezielten Sanierungs- oder Restrukturierungsplan für Ihr Unternehmen. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Instrumente, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt (wie Sanierungsvergleich, Stabilisierungsanordnung, Restrukturierungsplan und Schutzschirmverfahren), bestmöglich zu Ihrem Vorteil und zum Wohl Ihres Unternehmens einzusetzen.

Unsere Analyse konzentriert sich auf die Identifizierung der Gründe für die finanzielle Schieflage und darauf, Ihr Unternehmen neu auszurichten.

Restrukturierungsplan.

Ob es nun an unzureichenden internen Strukturen liegt oder an einem Marktumbruch, der zu plötzlichen Umsatzeinbußen führt, finanzielle Krisen in einem Unternehmen haben konkrete Ursachen, auf die Sie angemessen reagieren müssen.

Der Restrukturierungsplan beinhaltet gezielte Vorschläge zur Optimierung. Dies kann die Anpassung interner Abläufe, die Effizienzsteigerung durch Geschäftsprozessoptimierung und die Überprüfung sowie gegebenenfalls die Neuausrichtung Ihrer Unternehmensziele und Marktausrichtungen umfassen. Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen steht die Erstellung eines Marketing- und Finanzplans, der oft auch eine Voraussetzung ist, um auf Unterstützung durch Fördermittel von Bund, Ländern und der EU zugreifen zu können.

Im Verlauf dieses Prozesses kommt es oft zu Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, bietet das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zahlreiche Instrumente, um dennoch eine Lösung herbeizuführen.

Fördergelder nutzen.

Die Bundesregierung allein stellt über 400 verschiedene Fördermittel für die Sanierung von angeschlagenen Unternehmen zur Verfügung. Zusätzlich dazu gibt es auch Fördermittel von den Ländern und der Europäischen Union.

Um diese Finanzmittel nutzen zu können, ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, nachzuweisen, dass Sie berechtigt sind, diese in Anspruch zu nehmen. In der Regel setzt dies die Erstellung eines durchdachten Sanierungsplans voraus, aus dem hervorgeht, dass Sie ein tragfähiges Konzept zur Rettung Ihres Unternehmens entwickelt haben. Wir unterstützen Sie dabei, potenziell passende Fördermittel zu identifizieren und die notwendigen Voraussetzungen für deren erfolgreiche Beantragung zu erfüllen.

Weitere Instrumente der Sanierung.

Außergerichtliches vs. Gerichtliches Verfahren:
Die Sanierung eines Unternehmens kann auf verschiedenen rechtlichen Ebenen ansetzen. Sofern frühzeitig wirtschaftliche Schwierigkeiten erkannt werden, sollte ein außergerichtliches Verfahren mit erfahrenen Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern das Mittel der Wahl sein. Hierbei können wir Sie mit einem kompetenten und erfahrenen Team begleiten.

Alternativ gibt es zwei gerichtliche Varianten: das StaRUG und das gerichtliche Insolvenzverfahren. Einzelheiten und Möglichkeiten erläutern wir gerne im Detail. Wahrscheinlich wird in der Mehrzahl der Fälle das StaRUG keine sinnvolle Anwendungsmöglichkeit eröffnen. Anbieten könnte sich dann ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Zielsetzung des Eigenverwaltungsverfahrens.

Die Eigenverwaltung ist eine eigene Verfahrensart der Insolvenzordnung. Auch nach verschiedenen Reformen ist das gesetzgeberische Ziel geblieben, die Eigensanierung des Unternehmensträgers durch Belassung der Eigenverwaltungs- und Verfügungsbefugnis zu unterstützen. Dagegen sieht das Regelinsolvenzverfahren den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach Verfahrenseröffnung auf einen Insolvenzverwalter vor.

Das Eigenverwaltungsverfahren ist durch die Dualität des Schuldners, ggf. vertreten durch Geschäftsführungsorgane einerseits, dem Sachwalter andererseits geprägt. Dem Schuldner verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (anders im Regelinsolvenzverfahren).

Varianten der Eigenverwaltung.

Die §§ 270 ff. InsO regeln bereits seit der ESUG-Reform zwei alternative Eröffnungsverfahren, die vorläufige Eigenverwaltung (nunmehr § 270b) und den Schutzschirm (nunmehr § 270d). In Abgrenzung zum Restrukturierungsrahmen des StaRUG handelt es sich um (vorläufige) Insolvenzverfahren.

 

a) Schutzschirm
Der sog. Schutzschirm sieht in § 270d InsO eine sanierungsorientierte Modifizierung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens vor. Dem Schuldner, ggf. vertreten durch seine Organe, wird ein weitgehend bindendes Vorschlagsrecht hinsichtlich des zu bestellenden vorläufigen Sachwalters gewährt (§ 270d Abs. 2 InsO). Das Verfahren hat eine positive Außenwirkung, da viele Beteiligte und die Öffentlichkeit davon ausgehen, es handle sich primär um ein Sanierungs- und nicht um ein Insolvenzverfahren.

 

b) Die vorläufige Eigenverwaltung
Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung ist in § 270b InsO geregelt. Sie setzt voraus, dass der Schuldner die in § 270a InsO bezeichneten Unterlagen und Darstellungen eingereicht hat und die geforderten Erklärungen abgegeben hat. Im Verhältnis zum früheren Recht sind die Anforderungen, welche der Schuldner erfüllen muss, umfangreicher, was in der Folge auch zu größeren Prüfungsanforderungen für das Insolvenzgericht führt. Weitere Verfahrensregelungen enthält § 270c InsO. Gegenstand dieser Vorschrift sind insbesondere Pflichten des Schuldners und des vorläufigen Sachwalters, soweit letzterer durch das Insolvenzgericht beauftragt wurde.

Die richtigen Experten.

Experten sind wichtig, um mit der richtigen Erfahrung und den richtigen Schritten, keine Zeit zu verlieren und das Unternehmen schnell und erfolgreich zu sanieren. Unsere Steuerkanzlei ist spezialisiert auf die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren und kooperiert mit einem engen und eingespieltem Netzwerk aus Sachwaltern, Juristen und Sanierung- und Restrukturierungsberatern, die allesamt viel Erfahrung und Expertise in verschiedenen Branchen haben. Mit diesem Netzwerk sind wir in ganz Deutschland erfolgreich tätig.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam finden wir mit viel Feingefühl das richtige Verständnis für Ihre Wünsche.

Gemeinsam
Aus einer Hand.

In unserer Kanzlei geht es nicht nur um Zahlen und Formulare, sondern um die Menschen, die in einem Unternehmen tätig sind. Wir sind stolz darauf, Ihnen nicht nur als Berater, sondern auch als ganzheitlicher Partner mit dem vollen Spektrum zur Seite zu stehen. Gemeinsam möchten wir sicherstellen, dass Sie die Anerkennung und finanzielle Stabilität erhalten, die Sie verdienen. Aus einer Hand.

Wir leben in einer digitalen Welt. Daher begleiten wir auch vermehrt Mandate in der ganzen Bundesrepublik Deutschland.