CSRD-Pflicht: ESG-Berichterstattung, Nachhaltigkeitsprüfung und -beratung mit Ebbinghaus
Die Welt der Unternehmensberichterstattung erlebt eine bedeutende Veränderung durch die von der EU erlassene Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz CSRD). Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstreckt sich dabei nicht nur auf die Umwelt, wie die allgemeine Abkürzung „ESG“ zeigt. Zu den Umweltbelangen (E = Environmental) treten soziale (S = Social) und unternehmenspolitische (G = Governance) Aspekte hinzu.
Auch, wenn es zuvor schon für kapitalmarktorientierte Unternehmen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gab, wächst mit der CSRD der direkt verpflichtete Kreis der Unternehmen von zuvor 500 auf nunmehr 15.000. Da in der CSRD die komplette Wertschöpfungskette in den Berichtsumfang aufgenommen wird, werden sich in der Praxis noch deutlich mehr Unternehmen mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen. Auch, wenn keine eigene Berichterstattungspflicht besteht, wird es über Kunden, Lieferanten und nicht zuletzt Banken Berührungspunkte mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung geben.
Die finale Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften erfolgt über das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz. Der Referentenentwurf wurde Ende März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Ebbinghaus hat in diesem Rahmen einen aktuellen Artikel im Solinger Tageblatt veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.