Unternehmensbesteuerung & Investitionsanreize im Koalitionsvertrag 2025
Worauf sich Unternehmen jetzt vorbereiten sollten
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht eine Reihe steuerlicher Maßnahmen vor, die gezielt auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland abzielen. Im Zentrum stehen Investitionsförderung, steuerliche Vereinfachung und Entlastung von Unternehmen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen – und was sie für Ihre steuerliche Gestaltungspraxis bedeuten.
Degressive Abschreibung: Der neue Investitions-Booster
Um Investitionen in der Wirtschaft kurzfristig anzuregen, plant die Bundesregierung die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung von 30 % auf Ausrüstungsinvestitionen. Diese Regelung soll für die Jahre 2025 bis 2027 gelten.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die degressive AfA führt zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Jahren und verbessert so Liquidität und Kapitalbindung – insbesondere für produzierende Unternehmen oder Betriebe mit hohem Investitionsbedarf. Wer geplante Anschaffungen ins Jahr 2025 verlegt, kann von der Regelung gezielt profitieren.
Optionsmodell nach § 1a KStG: Mehr Attraktivität für Personengesellschaften
Die im Jahr 2021 eingeführte Option zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften soll zielgerichtet weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die rechtsformneutrale Besteuerung zu stärken und die praktische Anwendbarkeit zu verbessern.
Was ist geplant?
Konkret soll das Optionsmodell praxistauglicher gestaltet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Für viele Mittelständler – insbesondere Familienunternehmen – kann sich dadurch eine neue Gestaltungsperspektive ergeben. Wir empfehlen, die Vor- und Nachteile einer Option zur Körperschaftsbesteuerung im Einzelfall steuerlich prüfen zu lassen.
Körperschaftsteuer-Senkung: Entlastung in Etappen
Eine der bedeutendsten strukturellen Maßnahmen ist die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes:
- Start: 01.01.2028
- Reduktion in fünf Jahresstufen um je einen Prozentpunkt
- Zielniveau: 10 % Körperschaftsteuer (aktuell: 15 %)
Was ist zu beachten?
Auch wenn die Maßnahme erst ab 2028 greift, sollte sie bereits in der mittel- und langfristigen Steuerplanung berücksichtigt werden – insbesondere bei Themen wie Holdingstrukturen, thesaurierter Gewinnverwendung oder internationaler Standortwahl.
Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Mehr Anreiz zur Innenfinanzierung
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Thesaurierungsbegünstigung ein oft ungenutztes, aber wirkungsvolles Instrument zur Eigenkapitalstärkung. Der Koalitionsvertrag kündigt vereinfachte Zugangsbedingungen und flexiblere Rücklagenregelungen an.
Was heißt das konkret?
Bisher war die Anwendung des § 34a EStG mit komplexer Rücklagenbildung und hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Künftig soll das Verfahren einfacher gestaltet werden. Dadurch könnten deutlich mehr Unternehmen von der niedrigeren Besteuerung nicht entnommener Gewinne profitieren.
Fazit: Strategien anpassen – Investitionen planen
Die geplanten Maßnahmen zeigen: Die Unternehmensbesteuerung wird in den kommenden Jahren gezielt reformiert. Für viele unserer Mandanten bedeutet das neue Chancen – aber auch die Notwendigkeit, Investitionen, Rechtsformwahl und Gewinnverwendung frühzeitig strategisch zu überdenken.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.
Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, WP StB
Michael Klima, WP StB