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31 Okt 2024

CSRD-Pflicht für Unternehmen: Was kommt auf Unternehmen zu, und wie können sie sich vorbereiten?

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht Unternehmen in der Europäischen Union ein bedeutender Wandel in der Berichterstattung bevor. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind große Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte Personengesellschaften verpflichtet, einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Diese Verpflichtung beruht auf der neuen EU-Richtlinie, deren Ziel es ist, Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu schaffen. Mit den von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gibt es erstmals verbindliche Standards, die die Anforderungen an die Berichterstattung präzisiert.

Warum die CSRD-Pflicht?

 

Die EU hat die CSRD eingeführt, um nachhaltiges Wirtschaften auf europäischer Ebene zu fördern und langfristig sicherzustellen. Angesichts der zunehmenden ökologischen und sozialen Herausforderungen spielt Transparenz eine Schlüsselrolle, um Unternehmen dazu anzuregen, nachhaltige Praktiken zu verfolgen und so das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit zu gewinnen. Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und umfasst wesentlich strengere Anforderungen. Betroffen sind darüber hinaus weitaus mehr Unternehmen.

Welche Unternehmen sind direkt betroffen?

 

Die CSRD-Richtlinie betrifft große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften, die die folgenden Merkmale erfüllen:

  1. Mehr als 250 Beschäftigte,
  2. Einen Jahresumsatz von über 40 Millionen Euro,
  3. Oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.

Daneben sind alle Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften betroffen, die verpflichtet sind, einen Konzernabschluss aufzustellen. In diesem Fall bezieht sich die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung grundsätzlich auf den gesamten Konzern, kann aber zentral durch die Muttergesellschaft erfüllt werden.

Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen

 

Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht unmittelbar der CSRD unterliegen, könnten sie indirekt von den Anforderungen betroffen sein. Größere, berichtspflichtige Unternehmen müssen Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, was eine intensive Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern, darunter auch KMU, voraussetzt. Diese müssen dann Daten zu bestimmten Nachhaltigkeitskriterien liefern, um weiterhin Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. So entsteht eine Art „Sogwirkung“, durch die die Anforderungen der großen Unternehmen auf ihre Zulieferer und Partner ausgeweitet werden.

Darüber hinaus verstärken Banken ihre Anforderungen an Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen, auch von KMU. Der Grund dafür ist, dass die Banken selbst zunehmend Nachhaltigkeitsverpflichtungen unterliegen und diese Informationen für ihre eigenen Berichte und Bewertungen benötigen. KMU sollten daher vorbereitet sein, auf entsprechende Anfragen reagieren zu können, um ihre Kreditwürdigkeit und die Geschäftsbeziehungen zu Banken nicht zu gefährden.

Der VSME-Standard: Ein freiwilliger Standard für KMU

 

Um kleinen und mittleren Unternehmen eine Orientierungshilfe bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu geben, hat die EFRAG Anfang des Jahres einen freiwilligen Standard im Entwurf vorgestellt: den VSME-Standard („Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprises“). Dieser Standard soll KMU ermöglichen, die wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, ohne eine umfassende und ressourcenintensive Berichterstattung durchführen zu müssen.

Der VSME-Standard ist aktuell noch im Entwurfsstadium und in englischer Sprache verfügbar. Doch auch als Entwurf bietet er bereits eine geeignete Struktur für KMU, die sich auf die grundlegenden Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten möchten. Der Standard deckt zentrale Nachhaltigkeitsaspekte ab und ermöglicht Unternehmen, freiwillig einen Basisbericht zu erstellen, der sich an den grundsätzlichen Anforderungen der verpflichtenden europäischen Standards orientiert.

Struktur und Module des VSME-Standards

 

Der VSME-Standard ist modular aufgebaut und umfasst drei Bereiche, aus denen Unternehmen je nach ihren individuellen Anforderungen und Ressourcen wählen können:

  1. Basis-Modul: Dieses Modul enthält grundlegende Berichtspflichten und stellt den Kern des VSME-Standards dar. Es bietet eine Art Datensammlung und ermöglicht Unternehmen, zentrale Informationen zur Nachhaltigkeit mit begrenztem Aufwand zusammenzustellen. Das Basis-Modul ist daher der erste und vergleichsweise einfachste Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  2. Narrative PAT-Modul: Das „Narrative PAT“-Modul geht einen Schritt weiter und umfasst Berichte über die Nachhaltigkeitsstrategie, konkrete Maßnahmen und gesetzte Ziele. Dieses Modul ist besonders nützlich für Unternehmen, die eine langfristige Strategie für nachhaltiges Wirtschaften entwickeln und darüber informieren möchten.
  3. Business Partner-Modul: Dieses Modul enthält weiterführende Angaben in Bezug auf Geschäftspartner und ermöglicht eine detailliertere Darstellung der Zusammenarbeit mit Partnern entlang der Wertschöpfungskette. Es ist vor allem für Unternehmen von Bedeutung, die in engen Kooperationsbeziehungen mit Zulieferern und Kunden stehen und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards auch bei ihren Geschäftspartnern sicherstellen möchten.

Da die beiden weiterführenden Module (Narrative PAT und Business Partner) nach aktuellem Stand eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse erfordern, die oft mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist, empfiehlt sich für den Einstieg die Nutzung des Basis-Moduls.

Inhaltliche Anforderungen im Basis-Modul

 

Das Basis-Modul des VSME-Standards legt fest, welche Kerninformationen berichtet werden sollten. Diese gliedern sich in allgemeine Informationen, Umweltinformationen, soziale Informationen und Informationen zur Unternehmenspolitik:

  • Allgemeine Informationen:
    • Welches Modul/welche Module werden genutzt?
    • Beschreibung von Praktiken, die auf einen Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zielen.
  • Umweltinformationen:
    • Angaben zu Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen,
    • Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung,
    • Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität,
    • Nutzung und Schutz von Wasserressourcen,
    • Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement.
  • Soziale Informationen:
    • Informationen zur Belegschaft, einschließlich allgemeiner Merkmale, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen sowie zur Vergütung und zu Weiterbildungsmöglichkeiten,
    • Optional: Angaben zu Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer.
  • Informationen zur Unternehmenspolitik:
    • Angaben zu Verurteilungen und Geldstrafen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung.

Ebbinghaus Partnerschaft – Ihr Berater für eine zukunftsfähige Nachhaltigkeitsstrategie

 

Mit diesen Informationen, die gemäß dem VSME-Standard aufbereitet werden, können Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der europäischen Standards entspricht. Dies hilft ihnen, Banken, Kunden und Lieferanten strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen und ihre Position als nachhaltiger Partner in der Wirtschaft zu stärken.

Die Umsetzung der neuen CSRD-Vorgaben stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Die Wirtschaftsprüfer von Ebbinghaus Partnerschaft unterstützen Sie gerne dabei, die für Sie passenden Maßnahmen und Standards zu identifizieren und umzusetzen. Ob Basis-Modul oder eine umfassende Berichterstattung mit strategischer Ausrichtung oder die Umsetzung bzw. Prüfung der vollumfänglichen CSRD-Pflichten – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise rund um das Thema Nachhaltigkeit zur Seite.

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