Steigende Zahl an Insolvenzen

6 Mrz 2024

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

 

Das Inkrafttreten dieser Jahrhundertreform betrifft auch Ärzte und Zahnärzte

Das MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, ist eine bedeutende rechtliche Reform, die nicht nur Unternehmen, sondern auch bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte und Pflegedienste betrifft. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 1. Januar 2024 wurden zahlreiche Änderungen im deutschen Personengesellschaftsrecht eingeführt, die sich unmittelbar auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftsführung dieser Berufsgruppen auswirken.

 

Für Ärzte und Zahnärzte, die oft in Form von Personengesellschaften wie Gemeinschaftspraxen oder Partnerschaften agieren, sind die Auswirkungen des MoPeG besonders relevant. Früher galten für diese Berufsgruppen oft spezielle Regelungen bezüglich der Partnerschaft und der Haftungsverhältnisse. Mit dem neuen Gesetz werden diese Regelungen nun an die allgemeinen Vorschriften des Personengesellschaftsrechts angepasst. Das bedeutet, dass Fragen wie Gründung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Haftungsregelungen nun nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt werden.

 

Auch für Pflegedienste, die häufig als Personengesellschaften organisiert sind, bringt das MoPeG wesentliche Veränderungen mit sich. Insbesondere im Bereich der Haftungsfragen und der Regelungen zur Geschäftsführung ergeben sich neue Rahmenbedingungen. Eine klare und eindeutige Regelung der Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen innerhalb der Personengesellschaften wird nun verstärkt angestrebt.

 

Warum sollte man sich zu diesem Thema mit seinem Steuerberater beraten? Ein Steuerberater kann aufgrund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des MoPeG eine wertvolle Unterstützung bieten. Da das Gesetz auch steuerliche Auswirkungen haben kann, ist es wichtig, dass Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste und andere Personengesellschaften ihre steuerliche Situation entsprechend anpassen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren, rechtliche Risiken zu minimieren und die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zu erleichtern.

 

Insgesamt ist das MoPeG eine wichtige Initiative zur Modernisierung des deutschen Personengesellschaftsrechts, die direkte Auswirkungen auf Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste und andere Berufsgruppen hat, die in Form von Personengesellschaften tätig sind. Eine frühzeitige Beratung mit Ihrem Steuerberater kann dabei helfen, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen und die eigenen Geschäftsaktivitäten entsprechend anzupassen. Wichtig ist die entsprechende Fachkenntnis Ihrer Branche.

 

Gemeinsam
Aus einer Hand.

In unserer Kanzlei geht es nicht nur um Zahlen und Formulare, sondern um die Menschen, die in einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung tätig sind. Wir sind stolz darauf, Ihnen nicht nur als Steurberater, sondern auch als ganzheitlicher Partner mit dem vollen Spektrum zur Seite zu stehen. Gemeinsam möchten wir sicherstellen, dass Sie die Anerkennung und finanzielle Stabilität erhalten, die Sie verdienen. Aus einer Hand.

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